Mit unseren mobilen Eventservices unterstützen wir unsere Kunden in der Planung, Organisation und Durchführung von Events. Hierbei tritt häufiger die Frage auf, ob eine Veranstaltung offziell angemeldet werden muss oder nicht. Wenngleich sich diese Frage nicht pauschal beantworten lässt, geben wir im Folgenden (! ACHTUNG: Dies ist keine Rechtsberatung. Sofern Sie konkrete Fragestellungen haben, klären Sie diese bitte anwaltlich ab!) einige kurze Hinweise, welche Veranstaltung der Anmeldepflicht unterliegen.
Welche Veranstaltungen müssen angemeldet werden?
Grundsätzlich muss jede öffentliche Veranstaltung beim Ordnungsamt angezeigt werden. Eine öffentliche Veranstaltung ist eine Veranstaltung, die öffentlich zugänglich ist oder mehr als 20 Teilnehmer hat und gleichzeitig nicht in einer privaten Wohnung stattfindet.
Muss eine Firmenfeier angemeldet werden?
Grundsätzlich ja, da diese meistens mehr als 20 Personen umfasst und nicht in einer privaten Wohnung stattfindet.
Gibt es Veranstaltungen, welche nicht angemeldet werden müssen?
Schulungen oder Veranstaltungen zum Bildungszwecke sind ebenso wie Ausstellungen mit wissenschaftlichem Charakter von der Anmeldepflicht befreit. Dies gilt es jedoch unbedingt im Einzelfall zu prüfen.
Wann muss eine Anmeldung stattfinden?
Grundsätzlich muss, sobald die Planung vorliegt, das Event angemeldet werden. Veranstaltungen, welche mehr als 100 Personen umfassen, müssen jedoch mindestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde vorliegen.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Gerne hilft Ihnen unser Team bei der Planung Ihres Events. Sofern nötig, vermitteln wir Ihnen auch einen Ansprechpartner für juristische Abklärungen.
Kontaktieren Sie uns diesbezüglich über unser Kontaktformular.


